Zunaechst einmal sollte man sich darüber im Klaren sein,dass es recht kompliziert und schwer ist,eine Arbeitsgenehmigung zu
bekommen.Am Einfachsten ist es für Ehepartner türkischer Staatsangehöriger und Personen,die in einer deutschen Firma,die nachweisen
kann,dass sie deutsche Angestellte beschaeftigen muss,arbeiten möchte.
Anders als in Deutschland ist die Arbeitsgenehmigung in der Türkei auf den Arbeitsplatz beschraenkt.Zudem muss der Arbeitgeber
den Antrag stellen und auch teils sehr hohe Kautionen hinterlegen.
Zur Antragsstellung beim Arbeitsministerium benötigt man:
- Genehmigung des türkischen Konsulats
- Pass
- Notariell beglaubigte Wohnsitzanmeldung
- Passfoto
Zudem werden zusaetzliche Angaben auf einem gesonderten Blatt verlangt,die per Computer oder Schreibmaschine geschrieben
sein müssen.Diese müssen folgendes beinhalten:
- Name und Adresse des Arbeitsgebers (Firma), ob Fremdkapital oder nicht, Adresse des Bewerbers, Firmentaetigkeit, Umsatzinformationen,
Ausfuhrumsatz des Vorjahres in USD, Gründungsdatum, Kapitaleinlage, Anzahl des türkischen Personals und Namen, Adressen und
Nationalitaeten des auslaendischen Personals, die im Unternehmen arbeiten.
- Persönliche Angaben des Bewerbers
Passnummer, Name und Vorname, Namen der Eltern, Geburtsort und Datum, Familienstand, falls verheiratet, die Nationalitaet
der Gattin/des Gatten.
- Ausstellungsdatum, Ort und genehmigende Behörde, falls vorher eine Arbeitserlaubnis ausgestellt wurde.
- Ehemaliger Firmenname, die Zeitdauer und Position der Beschaeftigung, Grund der Trennung
- Informationen über Ausbildung des Antragstellers.
- Absolvierte Schule.
- Adresse der Schule.
- Spezialisierungsfeld des Bewerbers.
- Adressen, Daten und Gründe, falls sich der Bewerber vorher in der Türkei aufgehalten hat.
- Namen, Adressen und Telefonnummern von Referenzpersonen oder Firmen.
- Titel des Bewerbers im Unternehmen.
- Beschaeftigungsdauer.
- Monatliches Gehalt des Bewerbers.
- Der Grund für die Besetzung der Position von einem Auslaender, anstatt einem türkischen Staatsangehörigen.
- Datum und Unterschrift des Antragsstellers, des Arbeitsgebers oder Firmenvertreters.
Dies muss 4fach angefertigt und abgegeben werden.Dazu kommen dann noch
- Vom Notar oder türkischem Konsulat beglaubigte Passkopien des Antragstellers
- Von Fremdkapitalverwaltung beglaubigte Kapitalanlage, Investitionsbericht, Taetigkeitsbericht, Ausfuhrgenehmigung, Budget,
Einkommenssteuererklaerung des Unternehmens.
- Bankbericht über das Ausfuhreinkommen des Vorjahres.
- Kopien von Schuldiplom, Empfehlungsbriefe usw.
Die Arbeitsgenehmigung wird zunaechst für höchstens ein Jahr erteilt.Wenn Sie danach beim selben Arbeitgeber und im selben
Beruf arbeiten werden,kann die Arbeitsgenehmigung für drei Jahre erteilt werden.Nach diesen drei Jahren wiederum kann eine
Arbeitsgenehmigung für den selben Beruf aber bei beliebigem Arbeitgeber für bis zu sechs Jahre erteilt werden.
Wenn Sie mindestens seit acht Jahren offiziell und ohne Unterbrechung gelebt oder sechs Jahre offiziell gearbeitet haben,können
Sie eine unbefristete Arbeitsgenehmigung erlangen.
Es gibt vor allem in den Touristengebieten die Möglichkeit,ohne Arbeitsgenehmigung zu arbeiten.Gerade im Tourismus wird wenig
Wert auf eine Anstellung mit Versicherungen etc geachtet.
Jedoch wird streng kontrolliert und wenn Sie von der Polizei bei der Schwarzarbeit erwischt werden,kann ihr Arbeitgeber
sogar seine Firma verlieren,wegen der hohen Strafen und auch ihnen selber drohen Strafen.
Zudem sind Sie nicht abgesichert.Sie haben keinen Vertrag,keine Versicherung.Wenn Ihnen ihr Arbeitgeber z.B. keinen Lohn
auszahlt,haben Sie keine rechtliche Handhabe gegen ihn.
Deswegen sollte man,egal,wie verlockend es ist und wie schwer es ist,eine Arbeitsgenehmigung zu erhalten,sich nicht auf
eine illegale Anstellung einlassen
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