Warum eine Immobilie in der Türkei?
Das werden sich sicher viele fragen, die sich bisher mit diesem Thema noch nicht sonderlich befasst haben.
Immobilien in der Türkei gewinnen jedes Jahr an Wert, es ist also eine richtige Kapitalanlage. Zudem sind die Preise einfach
günstiger als in anderen Laendern, wie z.B. Spanien. Und auch die Lebenshaltungskosten sind wesentlich günstiger,als anderswo.
Dazu kommt natürlich das herrliche Klima mit ca. 300 Sonnentagen pro Jahr. Selbst im Winter bleibt es im Raum Antalya
recht mild, es gibt kaum Schnee, wenn überhaupt mal Regen.
Vor allem jedoch: Der Kauf einer Immobilie durch Auslaender in der Türkei ist rechtssicher. Denn der Kauf wird grundsaetzlich
über das Grundbuchamt abgewickelt, alles andere ist verboten (natürlich gibt es auch schwarze Schafe, wie überall auf der
Welt, man sollte deshalb immer auf den Grundbuchauszug, türkisch: Tapu, bestehen).
Sie sehen also: es gibt gute Gründe für eine Immobilie in der Türkei
Anfallende Kosten
Einmalige Kosten:
- Grunderwerbsteuer = 3% des beim Grundbuch deklarierten Wertes
- Dolmetscher = ca. 50 Euro
- Steuer zur Förderung des Bildungswesens = ca. 10 Euro
- Erdbebensteuer = ca. 15 Euro
- Schreibgebühren = insgesamt bis maximal 250 Euro
Laufende Betriebskosten:
- Jaehrliche Grundsteuer = 0,1 % des beim Grundbuch deklarierten Wertes
- Bei ETW evtl Wohngeld = ca. 15 Euro
- Müllgebühren = ca. 12 Euro jaehrlich
- Stromanmeldung = ca. 120 Euro einmalig
- Wasseranmeldung = ca. 80 Euro einmalig
- Wasser Grundgebühr = 0,87 Euro monatlich
- Telefonanmeldung = ca. 8 Euro einmalig
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Worauf man achten sollte
Natürlich gibt es Unterschiede zu Deutschland und man sollte schon auf ein paar Dinge achten, damit alles im legalen Rahmen
ist.
Man sollte zum einen sichergehen, dass derjenige, der als Verkaeufer auftritt, entweder im Grundbuch eingetragen ist oder
zumindest eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen kann. Zudem sind im Tapu saemtliche für das Objekt bestehenden Hypotheken,
Belastungen, Pfaendungen und langfristige Miet-/Pachtvertraege eingetragen. Deshalb sollte man das Tapu gut kontrollieren,
denn nur wenn dort wirklich nichts dergleichen steht, ist das Objekt wirklich unbelastet.
Lassen Sie sich nicht dazu überreden, den Verkauf nur über einen Notar abzuwickeln, denn dieser ist dazu gar nicht berechtigt.
Ein Notar darf nur die Vorvertraege und Zahlungstermine regeln, alles andere findet beim Grundamt statt.
Zudem dürfen nur Sie den Kauf selber durchführen oder Sie müssen jemandem eine notariell beglaubigte Vollmacht erteilen,alles
andere ist gesetzeswidrig.Ausserdem muss ein Dolmetscher beim Kauf anwesend sein, erst durch seine Unterschrift wird der Kauf
gültig.
Sie brauchen auch keinen Nachweis darüber erbringen, dass sie Devisen für den Kauf des Objektes eingeführt haben.
Genehmigung für Auslaender
Es gibt bestimmte Regelungen, in welchen Gebieten der Immobilienbesitz für Auslaender verboten ist und in welchen Gebieten
Auslaender Genehmigungen dafür brauchen. Folgend eine Auflistung der Einschraenkungen:
Verboten:
-innerhalb militaerischer Sperr- und Sicherheitszonen (GesetzNr. 2565) Dies gilt auch bei einer evtl Erbschaft eines solchen
Objektes, muss der auslaendische Erbe das geerbte Objekt verkaufen
Nur mit Erlaubnis:
-innerhalb von Dorfgrenzen(Artikel 87 DorfgesetzNr. 442)
-ausserhalb der Dorfgrenzen liegende Bauernhöfe
-Grundstücke, die grösser als 30 Hektar sind(Artikel 87 GesetzNr. 2644)
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