Visum/Aufenthaltsgenehmigung
Bei der Einreise in die Türkei bekommt man am Flughafen ein Touristenvisum. Dieses ist 90 Tage gültig und kann bei Bedarf
in der Türkei um nochmals 90 Tage verlaengert werden (Bei Antragstellung muss man nachweisen,wie man den Lebensunterhalt bestreiten
wird).
Es gibt verschiedene Arten der Aufenthaltsgenehmigungen und die benötigten Unterlagen richten sich nach der Art des Aufenthaltes.Beantragt
werden müssen diese bei der türkischen Vertretung,die für ihren Wohnort zustaendig ist
A)Mit einem Auslaender verheiratete Personen:
- 7 Passfotos
- Bestaetigte Heiratsurkunde
- Schriftlicher Antrag
- Pass und Kopie des Passes
- 4 Erklaerungsformulare mit Schreibmaschine ausgefüllt
Die Dauer der Aufenthaltsgenehmigung richtet sich nach der Dauer der Aufenthaltsgenehmigung des Ehepartners
B)Arbeitende Auslaender
- Bestaetigte Kopie der Arbeitserlaubnis
- Bittschrift auf Briefkopfpapier des Unternehmens
- Pass und Kopie des Passes
- Erklaerungsformulare mit Schreibmaschine ausgefülllt
- 7 Passfotos
Die Dauer der Aufenthaltsgenehmigung betraegt bei Ersterteilung ein Jahr, dann drei und als höchstes dann 5 Jahre (Zum
Arbeiten benötigt man zusaetzlich noch die Arbeitsgenehmigung)
C)Studenten
- Studienausweis der Universitaet
- 4 Kopien des von der jeweiligen Universitaet bestaetigten Antrags
- Pass und Kopie des Passes
- 7 Passfotos
- 4 Erklaerungsformulare mit Schreibmaschine ausgefüllt
- Bankauszug für die jaehrlich zur Verfügung gestellte Summe von 1200 $
- Falls vorhanden Stipendiennachweis
D)Mit einem türkischen Staatsbürger verheiratete Personen
Für diese gelten Sonderregelungen.Wenn Sie mit einem türkischen Staatsbürger verheiratet sind oder waehrend ihres Aufenthaltes
in der Türkei geheiratet haben, können Sie die Aufenthaltsgenehmigung bei der örtlichen Polizeistation beantragen. Sie benötigen
dazu nur Passfotos, die türkische Heiratsurkunde und das Erklaerungsformular Ausführung mit Schreibmaschine ausgefüllt.
Die Aufenthaltsgenehmigung wird dann für drei Jahre erteilt und kann dann spaeter für jeweils fünf Jahre verlaengert werden
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